AGB
Allgemeine Reisebedingungen bei Veranstaltung von Pauschalreisen gemäß § 651 a BGB und bei Vermittlung von Pauschalreisen gemäß § 651 v BGB der Firma Europa Discovery UG (haftungsbeschränkt), Königsallee 19, 40212 Düsseldorf Deutschland, Geschäftsführer: Ekaterina Prymichou, Georgiy Berber, E-Mail: info@europa-discovery.de, Telefon: + 49 (0) 211-97273521 (im Folgenden „Europa Discovery“)
- 1. AGB Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten zwischen Europa Discovery und dem Reisekunden (im Folgenden „Reisekunde“) beim Abschluss eines Pauschalreisevertrages oder der Vermittlung von Pauschalreisen durch Europa Discovery.
(2) Abweichende AGB des Reisekunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Europa Discovery stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Reisekunde Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist. Der Reisekunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
- 2. AGB Vertragsschluss und Vertragsinhalt Pauschalreisevertrag/ Vermittlung von Pauschalreiseverträgen
- Europa Discovery als Reiseveranstalter
(1) Die von Europa Discovery auf der Webseite www.europe-discovery.de dargestellten Angebote stellen kein verbindliches Vertragsangebot von Europa Discovery oder dem jeweiligen Reiseveranstalter dar. Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars bietet der Reisekunde Europa Discovery den Abschluss eines Pauschalreisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise zu der betreffenden Reise in der Ausschreibung und der Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Der Reisekunde erhält daraufhin von Europa Discovery per E-Mail unter der von ihm angegebenen E-Mail-Anschrift eine Buchungseingangsbestätigung, die dem Kunden lediglich den Eingang des Buchungsauftrages bestätigt. Der Reisekunde ist verpflichtet, die Daten in der Buchungseingangsbestätigung für die von ihm gewünschte Reiseleistung unmittelbar nach Eingang der Buchungseingangsbestätigung bei sich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Europa Discovery kommt erst zustande, wenn Europa Discovery dem Reisekunden gegenüber die angefragten Leistungen rechtsverbindlich durch Zusendung einer Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail). bestätigt hat.
(2) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung (Reisebestätigung) vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Europa Discovery vor, an das Europa Discovery für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisekunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt oder die Reise widerspruchslos antritt.
(3) Der Reisekunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Reiseanmeldung vornimmt, als auch für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
(4) Die Art und der Umfang der Leistung, die Europa Discovery zu erbringen hat, ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reisebestätigung in Verbindung mit dem für die Reise gültigen Prospekt/Internetprospekt bzw. der Reiseausschreibung mit sämtlichen darin enthaltenen Hinweisen.
- Europa Discovery als Reisevermittler
(5) Europa Discovery weist den Reisekunden ausdrücklich darauf hin, dass Reiseverträge nicht mit dem Europa Discovery sondern ausschließlich mit dem jeweils angegebenen Pauschalreiseveranstalter zustande kommen.
(6) Zwischen Europa Discovery als Reisevermittler und dem Reisekunden kommt lediglich ein Reisevermittlungsvertrag zustande. Gegenstand dieses Reisevermittlungsvertrages ist die Vermittlung von Pauschalreisen. Die Vereinbarungen zur Reisevermittlung von Pauschalreisen gelten ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit von Europa Discovery und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reiseleistungen erbracht werden. Die Vertragsbedingungen des jeweiligen Leistungserbringers werden vor der Reisebuchung zur Verfügung gestellt und müssen durch den Reisekunden explizit bestätigt werden.
(7) Für den Abschluss eines Vermittlungsvertrages über eine Pauschalreise über die Webseite www.europe-discovery.de gilt Absatz 1 entsprechend. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Reisekunden durch Europa Discovery als Reisevermittler kommt zwischen dem Reisekunden und Europa Discovery der Vertrag über die Reisevermittlung einer Pauschalreise zustande.
(8) Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Reisekunden und von Europa Discovery als Reisevermittler ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
(9) Für die Rechte und Pflichten des Reisekunden gegenüber dem vermittelten Reiseveranstalter gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere diese AGB. Die Zahlungsmodalitäten für die Zahlung des Reisepreises richten sich nach den jeweiligen Vertragsbestimmungen des Leistungserbringers der gebuchten Pauschalreiseleistung.
- 3. AGB Bezahlung
(1) Nach Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig und unaufgefordert zu zahlen, soweit der Sicherungsschein übergeben ist und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach § 7 abgesagt werden kann.
(2) Entrichtet der Reisekunde den fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht, so ist Europa Discovery berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Reisekunden mit Rücktrittskosten, die sich an § 6 Absatz 2 orientieren zu belasten.
(3) Die vorstehenden Regelungen gelten für Europa Discovery als Reiseveranstalter und als Reisevermittler.
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- Besondere Regelungen als Reiseveranstalter
- 4. AGB Leistungsänderungen
(1) Europa Discovery behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen bis zu 4 Stunden, Änderung der Streckenführung, Routenänderungen).
(2) Der Reisekunde wird hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener unterrichtet. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
(3) Erhebliche Änderungen können nicht ohne Zustimmung des Reisekunden vorgenommen werden, auf die Regelungen des §§ 651f und g BGB wird verwiesen.
- 5. AGB Preiserhöhung, Vertragsänderungen
(1) Europa Discovery behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt.
(2) Europa Discovery wird den Reisekunden unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger über die Erhöhung informieren. Die Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Reisekunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.
(3) Der Reisekunde hat einen Anspruch auf eine Preissenkung, wenn sich entsprechende Kosten (Absatz 1) verringern bzw. ändern und dies bei Europa Discovery zu niedrigeren Kosten führt.
(4) Erhebliche Vertragsänderungen und eine Preiserhöhung um mehr als 8% sind nur mit Zustimmung des Reisekunden zulässig. Europa Discovery informiert den Reisekunden über Vertragsänderungen einschließlich der Gründe unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger. Europa Discovery kann vom Reisekunden verlangen, dass er innerhalb einer von Europa Discovery bestimmten und angemessenen Frist, das Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der von Europa Discovery bestimmten Frist gilt das Angebot zur erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% als angenommen. Europa Discovery kann dem Reisekunden mit dem Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten.
- 6. AGB Rücktritt durch den Reisekunden, Reiseabbruch
(1) Reisekunden können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Europa Discovery.
(2) Tritt der Reisekunde vom Pauschalreisevertrag zurück (Storno) oder tritt er die Reise nicht an, verliert Europa Discovery den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat Europa Discovery die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von Europa Discovery und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Reisekunden, wie folgt bestimmen:
– bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 %;
– bis 21. Tag vor Reiseantritt 30 %;
– bis 14. Tag vor Reiseantritt 50 %;
– bis 7. Tag vor Reiseantritt 60 %;
– bis 1. Tag vor Reiseantritt 80 %;
– am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Gesamtpreises.
(3)
(4) Bis zum Reisebeginn kann der Reisekunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Europa Discovery kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprüngliche Reisekunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
(5) Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten bei einer Rückbeförderung, Unfall, Krankheit oder Tod empfohlen.
(6) Nimmt der Reisekunde einzelne Reiseleistungen, die Europa Discovery ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die ausschließlich von ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisekunden auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.
- 7. AGB Rücktritt durch Europa Discovery bei Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
(1) Europa Discovery kann wegen Nichterreichens der angegebenen Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn
- in der vorvertraglichen Information und Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl und der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisekunden die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben sind und
- in der Reisebestätigung auf diese Angaben hingewiesen wird.
(2) Ein Rücktritt seitens Europa Discovery ist bis spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Reisekunden zu erklären.
(3) Europa Discovery kann auch dann vor Vertragsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn Europa Discovery aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat Europa Discovery den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Im Falle des Rücktritts verliert Europa Discovery Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Dem Reisekunden werden geleistete Zahlungen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt erstattet.
- 8. AGB Gewährleistung
(1) Werden Reiseleistungen vom Reiseveranstalter nicht vertragsmäßig erbracht, stehen dem Reisekunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Der Reisekunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisekunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung, gegenüber Europa Discovery oder dem Reisevermittler zur Kenntnis zu geben.
(2) Unterlässt der Reisekunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein, sofern Europa Discovery wegen der fehlenden Mängelanzeige keine Abhilfe leisten konnte. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
(3) Bei erheblicher Beeinträchtigung der Reise infolge eines Mangels kann der Reisekunde den Pauschalreisevertrag gemäß § 651l BGB kündigen. Eine Kündigung des Pauschalreisevertrages durch den Reisekunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn Europa Discovery keine Abhilfe leistet, nachdem der Reisekunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Europa Discovery verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisekunden gerechtfertigt ist.
(4) Gewährleistungsansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
(5) Die Abtretung von Ansprüchen des Reisekunden gegen Europa Discovery an Dritte ist ausgeschlossen. Dieses Verbot gilt nicht bei einer Familienreise unter mitreisenden Familienangehörigen.
- AGB Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
(1) Europa Discovery informiert den Reisekunden vor Vertragsabschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
(2) Der Reisekunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass, Visa-, und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
- 10. AGB Informationspflicht über Fluggesellschaften
(1) Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Europa Discovery, den Reisekunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
(2) Steht die ausführende Fluggesellschaft bei der Buchung noch nicht fest, so ist Europa Discovery verpflichtet, dem Reisekunden die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird und sicherstellen, dass Reisekunden unverzüglich Kenntnis der Identität erhalten, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt.
(3) Eine Liste über unsichere Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU ist auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de und auf unserer Internetseite einsehbar.
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- Besondere Regelungen als Reisevermittler
- 11. AGB Pflichten des Reisevermittlers, Auskünfte, Hinweise
(1) Der Reisekunde wird bestmöglich durch Europa Discovery beraten. Auf seinen Wunsch hin wird eine Buchungsanfrage beim Pauschalreiseveranstalter durch Europa Discovery vorgenommen. Hat der Pauschalreiseveranstalter diese bestätigt, so hat Europa Discovery dem Reisekunden die Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen zu übergeben. Dies gilt nicht, wenn vereinbart ist, dass der Pauschalreiseveranstalter dem Reisekunden die Unterlagen direkt übermittelt.
(2) Bei der Erteilung von sonstigen Hinweisen und Auskünften, zu deren Angabe Europa Discovery nach § 651v Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 250 § 1 bis 3 EGBGB nicht verpflichtet ist, besteht eine Haftung als Reisevermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquellen und die korrekte Weitergabe an den Reisekunden.
(3) Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet Europa Discovery gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
(4) Europa Discovery ist nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten, es sei denn dies ist ausdrücklich vereinbart.
(5) Vertragliche Verpflichtungen von Europa Discovery im Rahmen von ihm abgegebener „BestpreisGarantien“ bleiben hiervon unberührt.
(6) Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt Europa Discovery keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Reisevermittler zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.
(7) Sonderwünsche nimmt Europa Discovery nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Pauschalreiseveranstalter entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat Europa Discovery für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die von Europa Discovery an den Pauschalreiseveranstalter zu übermittelnde Buchungserklärung des Reisekunden. Der Reisekunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Pauschalreiseveranstalters zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Pauschalreiseveranstalters werden.
- 12. AGB Informationspflichten zu Einreisevorschriften und Visa
(1) Übernimmt Europa Discovery entgeltlich oder unentgeltlich für den Reisekunden die Registrierung im Rahmen elektronischer Systeme zur Erlangung der Einreiseerlaubnis als Voraussetzung für die Ein- oder Durchreise in bestimmte Länder, so gilt: Die Übernahme dieser Tätigkeit begründet ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Verpflichtung von Europa Discovery zu weitergehenden Erkundigungen oder Informationen über Ein- oder Durchreiseformalitäten oder zu Transitaufenthalten auf der Reise und insbesondere nicht zur Visabeschaffung. Der Reisekunde wird darauf hingewiesen, dass die elektronische Einreiseerlaubnis nicht die endgültige Einreisegenehmigung durch die Grenzbehörden des jeweiligen Landes ersetzt.
(2) Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumenten ist Europa Discovery ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann Europa Discovery ohne ausdrückliche Vereinbarung die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen, die er nach den Umständen für erforderlich halten durfte, verlangen. Europa Discovery kann für seine Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.
(3) Europa Discovery haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und nicht für den rechtzeitigen Zugang. Dies gilt nicht, wenn die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände von Europa Discovery schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.
- 13. AGB Stellung und Pflichten von Europa Discovery im Zusammenhang mit Flugbeförderungsleistungen
(1) Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist Europa Discovery verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. (2) Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird Europa Discovery dem Reisekunden die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Reisekunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet.
(3) Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und www.lba.de abrufbar.
(4) Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisekunden und der Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar – die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen,
die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten
die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste
der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung
ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über
die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter
Mobilität
(5) Dem Reisekunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast, z.B. durch die
Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.
- 14. AGB Unterlagen
(1) Sowohl den Reisekunden, wie auch Europa Discovery trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Pauschalreiseveranstalters über die Pauschalreise, die dem Reisekunden durch Europa Discovery ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
(2) Soweit Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise dem Reisekunden nicht direkt vom vermittelten Pauschalreiseveranstalter übermittelt werden, erfolgt die Aushändigung durch Europa Discovery per elektronischem Versand, soweit der Reisekunde keinen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform gemäß Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat.
- 15. AGB Mitwirkungspflichten des Reisekunden
(1) Der Reisekunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit von Europa Discovery nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Reisekundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).
(2) Erfolgt keine Anzeige nach § 15.1 durch den Reisekunden, so gilt:
- a) Unterbleibt die Anzeige des Reisekunden nach § 15.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht.
- b) Ansprüche des Reisekunden gegen Europa Discovery entfallen insoweit, als dieser nachweist, dass dem Reisekunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Reisekunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit Europa Discovery nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Reisekunden Europa Discovery die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Pauschalreiseveranstalter ermöglicht hätte.
- c) Ansprüche des Reisekunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach § 15.1 entfallen nicht
bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Europa Discovery, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen resultieren
bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Europa Discovery oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers beruhen
bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.
(3) Der Reisekunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, Europa Discovery auf besondere
Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragte Pauschalreise hinzuweisen.
- 16. AGB Pflichten des Reisevermittlers bei Reklamationen des Reisekunden gegenüber den vermittelten Pauschalreiseveranstaltern
(1) Europa Discovery gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Reisekunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. Europa Discovery wird den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen des Reisenden in Kenntnis setzen. Der Reisekunde kann Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen bezüglich der Erbringung der Reiseleistungen durch den Pauschalreiseveranstalter daher auch Europa Discovery, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
(2) Es besteht keine Pflicht für Europa Discovery den Reisekunden zu Ansprüchen gegenüber den vermittelten Pauschalreiseveranstaltern über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen zu beraten.
(3) Europa Discovery empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Reiseveranstalters zu erklären.
- 17. AGB Hinweise zu Versicherungen
(1) Europa Discovery weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei
Stornierungen durch den Reisekunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen.
(2) Der Reisekunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung
üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen – auch unverschuldeten – Abbruch der Inanspruchnahme der Pauschalreise nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.
(3) Europa Discovery empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten.
(4) Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Reisekunde darauf hingewiesen, dass die
Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Reisekunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Europa Discovery haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Reisekunden hat.
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Gemeinsame Regelungen als Reiseveranstalter und Reisevermittler von Pauschalreisen
- 18. AGB Haftung
- Europa Discovery als Reiseveranstalter
(1) Die vertragliche Haftung von Europa Discovery als Reiseveranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden von Europa Discovery nicht schuldhaft herbeigeführt wird.
(2) Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von anderen Personen in eigener Organisation am Urlaubsort angebotene und vor Ort gebuchte Ausflüge, Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen gehören nicht zum Pauschalreisevertragsinhalt zwischen dem Reisekunden und Europa Discovery. Europa Discovery haftet hierfür nicht.
(3) Ein Schadensersatzanspruch gegenüber Europa Discovery als Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkünfte oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651p II BGB wird verwiesen.
- Europa Discovery als Reisevermittler
(4) Soweit Europa Discovery als Reisevermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisekunden übernommen hat, haftet Europa Discovery nicht für das Zustandekommen von Buchungswünschen des Reisekunden und für das Zustandekommen von Verträgen mit den zu vermittelnden Reiseunternehmen.
(5) Sofern Europa Discovery nicht ausdrücklich für die vermittelten Leistungen selbst die Gewährleistung und Haftung übernommen, haftet Europa Discovery weder für Mängel der vermittelten Reise noch für Personen- oder Sachschäden, die dem Reisekunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Die unter Absatz 1-3 vereinbarte Haftung bezieht sich in diesem Fall ausschließlich auf die Haftung aus dem Vermittlungsvertrag.
- 19 Datenschutz
(1) Der Reisekunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Reisekundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Reisekunden werden ausschließlich für die fachgerechten Ausführung der Dienstleistung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
(2) Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf der Homepage von Europa Discovery unter folgendem Link: [XXX]
- 20 Europäische Streitbeilegung
(1) Wir weisen auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.
(2) Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
- 21 Zahlungsmittel bei Online Buchungen, Fälligkeit
(1) Alle Preise in unserem Onlineshop verstehen sich einschließlich der aktuell gültigen Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuer anfällt.
(2) Die Bezahlung ist mit den von Europa Discovery auf der Webseite angegebenen Zahlungsmitteln möglich.
- 22 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Auf den Vertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisekunden und Europa Discovery findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
(2) Soweit bei Klagen des Reisekunden gegen Europa Discovery im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisekunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
(3) Gerichtsstand von Europa Discovery ist der Firmensitz in Düsseldorf.
(4) Für Klagen von Europa Discovery gegen den Reisekunden ist der Wohnsitz des Reisekunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Europa Discovery maßgebend.
(5) Die Vereinbarungen finden keine Anwendung, wenn sich aus nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisekunden und Europa Discovery anwendbar sind, zugunsten des Reisekunden etwas anderes ergibt oder wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisekunde angehört, für den Reisekunden günstiger sind als die Regelungen in diesen AGB oder den anwendbaren deutschen Vorschriften.
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- 23. Gewinnspiel
1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an dem Gewinnspiel sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion auf der Homepage des Veranstalters https://europe-discovery.de/.
Veranstalter des Gewinnspiels ist:
Europa Discovery
Königsallee 19
40212 Düsseldorf
Deutschland
Mit der Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.
2. Teilnahme
Die Teilnahme am Gewinnspiel von Europa Discovery, nachfolgend Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, ist ein Ausfüllen und Absenden des Teilnahmeformulars. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.
Die Teilnahme am Gewinnspiels ist vom 01.08.23 um 00:00 Uhr bis zum 01.10.23 um 00:00 Uhr möglich. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben. Des Weiteren ist eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für das Land, in dem die Tour durchgeführt wird, erforderlich. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, so bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen und Mitarbeiter des Veranstalters sowie verbundener Unternehmen sowie die Angehörigen solcher Mitarbeiter und deren Verwandte. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.
Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Es ist strengstens untersagt, mehrere Adressen oder Profile zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen. Solche Gründe liegen insbesondere vor bei:
- Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels
- Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen
- unlauterem Handeln
- falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
4. Gewinne, Gewinnbenachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern verlosen wir folgende Gewinne:
- Eine Abenteuertour durch die Alpen ODER Kroatien mit unseren Fahrzeugen. Die Dauer der Tour (3, 5 oder 7 Tage ist abhängig von der Tour selbst und kann nicht im Vorfeld festgelegt werden) Anreise ist nicht mit inbegriffen.
- Eine Abenteuertour durch die Alpen ODER Kroatien mit Fahrzeug des Gewinnspielteilnehmers. Die Dauer der Tour (3, 5 oder 7 Tage ist abhängig von der Tour selbst und kann nicht im Vorfeld festgelegt werden) Anreise ist nicht mit inbegriffen.
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt innerhalb einer Woche nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern.
Die Teilnehmer, die Gewinner der Verlosung sind, werden zeitnah mit einer gesonderten E-Mail über den Gewinn informiert. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Teilnehmer, der gewonnen hat, oder an den gesetzlichen Vertreter des geschäftsunfähigen Teilnehmers.
Ein Umtausch, eine Übertragung, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Veranstalter.
Für Lieferschäden ist der Veranstalter nicht verantwortlich. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers, der gewonnen hat. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Teilnehmer, der gewonnen hat, selbst verantwortlich. Meldet sich der Teilnehmer, der gewonnen hat, nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 3 Wochen nicht, erlischt der Gewinnanspruch. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen und den Gewinn dann auf einen anderen Teilnehmer zu übertragen.
Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich. Sofern Umstände eintreten, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, akzeptiert der jeweilige Teilnehmer, der gewonnen hat, einen angemessenen Ersatzgewinn. Solche nicht zu vertretenden Umstände sind insbesondere solche, die bei den Sponsoren der Gewinne liegen.
Der erzielte Gewinn behält seine Gültigkeit bis zum Ende des Jahres 2024.
5. Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen und ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder seinen Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße und planmäßige Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.
6. Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse) notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname, E-Mail-Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind.
Der Veranstalter ist verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer. Der Veranstalter wird die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts verwenden. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.
Der Veranstalter wird die Informationen nur insoweit speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist bzw. eine Einwilligung des Teilnehmers vorliegt.
7. Anwendbares
Recht Fragen und Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Veranstalter zu richten. Das Gewinnspiel des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
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