In der StVO ist die gesetzliche Helmtragepflicht auch für Quads und ATVs eingetragen. „Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Wir haben auch bei unseren Touren geschultes Sicherheitspersonal, was darauf achtet, dass sämtliche Ausrüstungen den aktuellen Vorschriften entspricht.